Das Schweizer Arbeitsrecht regelt den Urlaubsanspruch klar – dennoch gibt es oft Unsicherheiten bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs, insbesondere bei Teilzeitarbeit oder unregelmäßigen Arbeitszeiten. In diesem Artikel erklären wir auf praktische und rechtlich fundierte Weise, wie der Urlaubsanspruch berechnet wird – mit einem Fokus auf Teilzeitmitarbeiter und typische Alltagsfragen.
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Gesetzlicher Urlaubsanspruch in der Schweiz
Gemäß Art. 329a OR (Obligationenrecht):
Mindestens 4 Wochen Urlaub pro Jahr (für Jugendliche unter 20: 5 Wochen)
Bei einer 5-Tage-Woche entspricht dies 20 Urlaubstagen pro Jahr
Der Anspruch gilt unabhängig vom Arbeitspensum
Berechnung des Urlaubsanspruchs: So funktioniert es
1. Urlaubsanspruch bei 100% Arbeitszeit
Beispiel: 100%-Stelle, 5 Tage/Woche
→ 4 Wochen Urlaub = 20 Tage/Jahr
2. Urlaubsanspruch für Teilzeit (z.B. 60%)
Der Urlaubsanspruch wird nicht reduziert, sondern proportional auf die Arbeitstage pro Woche verteilt.
Formel:
Arbeitstage pro Woche × 4 = Urlaubstage pro Jahr
Beispiel: 60% Arbeitszeit, 3 Tage/Woche
→ 3 × 4 = 12 Urlaubstage pro Jahr
3. Stundenlohn: Urlaubsanspruch in Prozent
Beim Stundenlohn wird der Urlaubsanspruch ausgezahlt, in der Regel mit einem Prozentsatz zum Lohn hinzugefügt:
Urlaubsanspruch Prozentsatz
4 Wochen
8,33 %
5 Wochen
10,64 %
Beispiel: Stundenlohn CHF 30.– bei 4 Wochen Urlaub →Urlaubsentschädigung = CHF 2.50 (8,33 %)
Urlaub bei Krankheit, Kündigung oder Mutterschaft
Krankheit während des Urlaubs
→ Urlaubstage dürfen nur mit ärztlichem Attest nachgeholt werden.
Kündigung
→ Urlaub muss nach Möglichkeit vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses genommen werden. Andernfalls erfolgt eine Auszahlung.
Mutterschaftsurlaub
→ Der Urlaubsanspruch läuft weiter, da das Arbeitsverhältnis fortbesteht.
Häufig gestellte Fragen zum Urlaubsanspruch
Wie viele Urlaubstage bei einem 80% Arbeitspensum?
→ 4 Tage/Woche × 4 = 16 Urlaubstage/Jahr
Muss ich Urlaub nehmen oder kann ich ihn auszahlen lassen?
→ Prinzip: Urlaub vor Auszahlung nehmen, außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Verfallen Urlaubstage, wenn ich sie nicht nutze?
→ Ja, nach 5 Jahren, es sei denn, es gibt betriebliche oder persönliche Gründe (Urteil des Bundesgerichts 4A_265/2020).
Fazit: Die Berechnung des Urlaubsanspruchs ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer essentiell
Wer seinen Urlaubsanspruch korrekt berechnet, profitiert von Rechtssicherheit und besserer Planung. Besonders bei Teilzeitstellen und Stundenlohn ist Transparenz entscheidend.
Unser Tipp: Überprüfen Sie Ihre Urlaubsregelungen in Ihrem Arbeitsvertrag – und holen Sie sich Rat, wenn Sie unsicher sind.
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