Bei der Gründung eines eigenen Unternehmens stellt sich schnell die Frage: GmbH oder AG – was passt besser zu meinem Projekt? Beide Rechtsformen haben ihre Vorteile – dieser Artikel hilft Ihnen, die optimale Wahl für Ihr KMU in der Schweiz zu treffen.
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GmbH vs. AG – die wichtigsten Unterschiede
Mindestkapital:
o GmbH: CHF 20.000
o AG: CHF 100.000 (mindestens 50.000 eingezahlt)
Haftung:
o Gesellschafter einer GmbH haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage
o Aktionäre einer AG haften ebenfalls begrenzt
Aktionärsstruktur:
o GmbH: bis zu 100 Gesellschafter, flexiblere Regelungen
o AG: ideal mit mehreren Investoren, Übertragbarkeit der Aktien
Offenlegungspflichten:
o Die AG muss mehr Offenlegung bieten (Jahresabschlüsse veröffentlichen)
o Die GmbH hat weniger Verpflichtungen
Entscheidungsfaktoren
1. Kapitalanforderungen
2. Finanzierungsmöglichkeiten: Aktieninvestoren bevorzugen tendenziell die AG
3. Unternehmensgröße und Führung: AG eignet sich besser für Wachstum
4. Steuerplanung: Holding-AGs bieten Steuervorteile
5. Flexibilität vs. Struktur: GmbH ist einfacher, AG professioneller
Checkliste vor der Gründung
· Satzung entwerfen (Unternehmenszweck, Aktienkapital, Aktien)
· Handelsregistereintrag mit Gründungsdienstleister oder Notar
· Bankkonto mit Einzahlung des Aktienkapitals
· Einreichung des Gesellschaftsvertrags/der Satzung beim Handelsregister
FAQ – häufig gestellte Fragen
Kann ich später von einer GmbH zur AG wechseln?
Ja – eine Umwandlung ist möglich, jedoch mit Aufwand und Kosten verbunden.
Brauche ich einen Geschäftsführer für eine GmbH?
Ja, es muss mindestens ein Geschäftsführer ernannt werden; dieser kann auch Gesellschafter sein.
Können Aktien einfach übertragen werden?
Bei einer GmbH nur mit Zustimmung, AG-Aktien sind ohne Zustimmung übertragbar – dies sollte überprüft werden.
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