Die Generalversammlung (GV) ist das höchste Entscheidungsgremium einer Aktiengesellschaft (AG) oder GmbH. Ihr ordnungsgemäßer Ablauf ist gesetzlich vorgeschrieben – Fehler können Beschlüsse unwirksam machen.
Lassen Sie rechtliche Fragen (OR, Arbeitsrecht, Steuern) für Ihr Unternehmen jetzt prüfen – direkt über unseren digitalen Rechtsassistenten Jurilo.ch/
Vor der GV: Einladung & Phasen
· Einladungsfrist mindestens 20 Tage vor dem Termin (OR Art. 699)
· Tagesordnung finalisieren, einschließlich Fragen und Wahlpunkte
· Sicherstellen, dass Vollmachten vorliegen
Während der GV: Protokoll, Beschlüsse, Wahlen
· Beschlüsse im Protokoll festhalten: Datum, Ort, Teilnehmer, Abstimmungsergebnisse
· Dokumentation der Wahlen (Verwaltungsrat, Revisoren)
· Besondere Beschlüsse ausreichend dokumentieren (Statutenänderungen, Kapitalveränderungen)
Nach der GV: Eintragungen & Veröffentlichung
· Änderungen umgehend beim Handelsregister einreichen
· Protokolle aufbewahren (empfohlene Mindestdauer 10 Jahre)
FAQ
Kann eine GV digital abgehalten werden (Zoom etc.)?
Ja, sofern dies in den Statuten oder der Einladung vorgesehen ist.
Müssen Protokolle offengelegt werden?
Nur börsennotierte Unternehmen haben eine Offenlegungspflicht.
Lassen Sie rechtliche Fragen (OR, Arbeitsrecht, Steuern) für Ihr Unternehmen jetzt prüfen – direkt über unseren digitalen Rechtsassistenten Jurilo