Fortsetzung der Lohnzahlung bei Krankheit in der Schweiz: Dauer und Berechnung gemäß OR

Jurilo von Lawise.ai:

Wenn ein Mitarbeiter in der Schweiz erkrankt, stellt sich schnell die Frage: Wer zahlt das Gehalt – und wie lange? In diesem Artikel erfahren Sie, wie die gesetzliche Lohnfortzahlung bei Krankheit geregelt ist, wie lange der Anspruch dauert und welche Rolle die Skalen (Bern, Zürich, Basel) spielen.

GESETZLICHE GRUNDLAGE: LOHNFORTZAHLUNG BEI KRANKHEIT

Gemäß Art. 324a OR ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer das Gehalt weiterzuzahlen, wenn dieser krankheitsbedingt ohne eigenes Verschulden arbeitsunfähig ist – und das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate gedauert hat oder auf mehr als drei Monate eingegangen wurde.

Die Lohnfortzahlungspflicht gilt:

  • ab dem 4. Monat eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

  • ab dem 1. Tag, wenn der Vertrag von vornherein länger als 3 Monate ist

KRANKHEIT: GEHALT – WIE LANGE WIRD BEZAHLT?

Die Dauer der Lohnfortzahlung ist im Gesetz nicht genau definiert. Es heißt lediglich, dass das Gehalt für eine "angemessen längere Zeit" gezahlt werden muss. Die Gerichte haben daher Skalen entwickelt, die sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses richten.

SKALEN FÜR DIE LOHNFORTZAHLUNG: BERN, ZÜRICH, BASEL

Die wichtigsten Skalen für die Berechnung der Lohnfortzahlung bei Krankheit in der Schweiz sind:

Berner Skala (am häufigsten angewandt)

1. Dienstjahr: 3 Wochen
2. Dienstjahr: 1 Monat
3. Dienstjahr: 2 Monate
4.–9. Dienstjahr: 3 Monate
10.–14. Dienstjahr: 4 Monate
15.–19. Dienstjahr: 5 Monate
ab dem 20. Dienstjahr: 6 Monate

Zürcher Skala (eher arbeitgeberfreundlich)


  • Dienstjahr: 3 Wochen


  • – 5. Dienstjahr: 8 Wochen


  • – 10. Dienstjahr: 12 Wochen


  • – 15. Dienstjahr: 16 Wochen

  • ab dem 16. Dienstjahr: 20 Wochen

Basler Skala (ähnlich der Zürcher Skala)


  • Dienstjahr: 3 Wochen


  • – 5. Dienstjahr: 8 Wochen


  • – 10. Dienstjahr: 12 Wochen


  • – 15. Dienstjahr: 16 Wochen

  • ab dem 16. Dienstjahr: 20 Wochen

Welche Skala gilt, hängt vom Gerichtsort und teilweise von der vertraglichen Vereinbarung ab.

BERECHNUNG DER GEHALTSHÖHE BEI KRANKHEIT

Der Arbeitgeber muss das volle Gehalt zahlen, das der Arbeitnehmer normalerweise erhalten hätte – einschließlich:

  • Zulagen

  • Provisionen

  • Sachleistungen (z. B. Unterkunft, Verpflegung)

Für variable Lohnbestandteile wird ein Durchschnittswert aus einem repräsentativen Zeitraum verwendet.

LOHNFORTZAHLUNG BEI LANGERER KRANKHEIT

Bleibt der Arbeitnehmer über das Ende eines Dienstjahres hinaus krank, erneuert sich der Anspruch im neuen Dienstjahr – mit der entsprechenden neuen Skalenstufe. Eine Kürzung wegen Krankheit im Vorjahr ist nicht zulässig.

TAGGELDVERSICHERUNG ALS ALTERNATIVE

Viele Arbeitgeber schließen eine Taggeldversicherung ab. In diesem Fall kann die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht entfallen, wenn:

  • die Versicherung mindestens 80% des Gehalts deckt

  • die Leistungen für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer erbracht werden

  • eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer besteht

FAZIT

Die Lohnfortzahlung bei Krankheit in der Schweiz ist gesetzlich geregelt, jedoch hängt die Dauer von der Gerichtspraxis ab. Die Berner Skala ist am weitesten verbreitet, während die Zürcher und Basler Skalen tendenziell kürzere Zeiträume vorsehen. Wichtig ist, dass das Gehalt wahrheitsgemäß und vollständig berechnet wird – einschließlich aller Gehaltsbestandteile.

👉 Unsicher, wie lange Ihr Gehalt bei Krankheit weitergezahlt werden muss?

Jurilo prüft die Lohnfortzahlung und Skalen (OR, Bern/Basel/Zürich) rechtskonform gemäß Schweizer Arbeitsrecht.

👉 Kündigung während Krankheit – Sperrfrist gemäß Art. 336c OR

👉 Arbeitslosengeld nach Kündigung: Anspruch & Sperrfrist

👉 Aufhebungsvertrag Schweiz: Risiken & Sperrfrist

FAQ ZUR LOHNFORTZAHLUNG BEI KRANKHEIT

Ab wann besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit?

Ab dem 4. Monat eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses oder ab dem 1. Tag, wenn der Vertrag von vornherein länger als 3 Monate ist.

Wie lange wird das Gehalt bei Krankheit weitergezahlt?

Je nach Dienstjahr und Gerichtspraxis – z. B. 3 Wochen im 1. Jahr, 1 Monat im 2. Jahr (Berner Skala).

Welche Skala gilt für mich?

Dies hängt von der Gerichtszugehörigkeit und teilweise vom Arbeitsvertrag ab. In der Deutschschweiz ist die Berner Skala am gängigsten.

Muss das volle Gehalt gezahlt werden?

Ja, einschließlich Zulagen, Provisionen und Sachleistungen – bei variablen Gehältern wird ein Durchschnitt berechnet.

Was passiert, wenn die Krankheit über den Jahreswechsel hinausgeht?

Der Anspruch erneuert sich im neuen Dienstjahr – mit einer neuen Skalenstufe. Eine Kürzung ist nicht zulässig.

Gilt die Lohnfortzahlung auch für Teilzeitarbeit?

Ja, anteilig zum Beschäftigungsgrad.

Was, wenn ich innerhalb eines Jahres mehrfach krank werde?

Die Lohnfortzahlung gilt pro Krankheitsfall – bei mehreren Fällen kann der Anspruch je nach Dauer und Unterbrechung mehrfach entstehen.

Kann der Arbeitgeber eine Taggeldversicherung abschließen?

Ja, und wenn sie mindestens 80% des Gehalts deckt, kann sie die gesetzliche Lohnfortzahlung ersetzen – mit schriftlicher Vereinbarung.

Muss ich ein ärztliches Attest vorlegen?

Ja, in der Regel ab dem 3. Krankheitstag – je nach interner Regelung manchmal früher.

Was soll ich tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?

Sie können Ihre Ansprüche schriftlich geltend machen und, falls nötig, rechtlich durchsetzen – z. B. über die Schlichtungsbehörde.

Quellen:

  • Art. 324a OR – Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung

  • Gerichtspraxis zu Berner, Zürcher und Basler Skalen

  • Bundesgerichtsentscheide zur Lohnfortzahlung

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