Jurilo von Lawise.ai:
Im Laufe eines Arbeitsverhältnisses können Änderungen eintreten: Gehaltsanpassungen, Reduzierung der Arbeitszeiten oder Änderungen der Funktion. Solche Vertragsänderungen sind in der Schweiz grundsätzlich möglich – jedoch nicht einseitig. In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine Vertragsänderung zulässig ist, wie sie korrekt umgesetzt wird und welche Rechte Arbeitnehmer und Arbeitgeber in diesem Zusammenhang haben.
WAS IST EINE VERTRAGSÄNDERUNG IM ARBEITSRECHT?
Eine Vertragsänderung liegt vor, wenn wesentliche Bestandteile des Arbeitsvertrags geändert werden. Dazu gehören insbesondere:
Gehalt (Erhöhung oder Reduzierung)
Arbeitszeiten (z. B. von 100% auf 80%)
Funktion oder Aufgabenumfang
Arbeitsort
Arbeitszeitmodell (z.B. Umstellung auf Schichtarbeit)
Solche Änderungen erfordern in der Regel die Zustimmung beider Parteien.
GEGENSEITIGE VERTRAGSÄNDERUNG IM ARBEITSVERTRAG
Schriftliche Vereinbarung
Die einfachste und rechtlich sicherste Form ist die einvernehmliche Vertragsänderung. Beide Parteien einigen sich auf die neuen Bedingungen und halten diese schriftlich fest – z. B. in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag.
Beispiel: Der Arbeitnehmer beantragt eine Reduzierung der Arbeitszeit auf 60%, der Arbeitgeber stimmt zu. Die Änderung wird schriftlich bestätigt.
EINSEITIGE VERTRAGSÄNDERUNG DURCH DEN ARBEITGEBER
Änderungskündigung: Voraussetzungen & Verfahren
Möchte der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag einseitig ändern (z.B. Gehaltsreduktion, neue Funktion), kann er dies nicht einfach anordnen. Stattdessen muss er eine sogenannte Änderungskündigung aussprechen:
Kündigung des bestehenden Vertrags
Gleichzeitiges Angebot eines neuen Vertrags mit geänderten Bedingungen
Einhaltung der Kündigungsfrist
Der Arbeitnehmer kann das neue Angebot annehmen oder ablehnen. Lehnt er es ab, endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Voraussetzungen für eine gültige Änderungskündigung
Einhaltung der Kündigungsfrist gemäß Art. 335c OR
Keine Kündigung zur Unzeit (Art. 336c OR)
Keine missbräuchliche Kündigung (Art. 336 OR)
Verhältnismäßigkeit und objektiver Grund
VERTRAGSÄNDERUNG DURCH DEN ARBEITNEHMER
Auch der Arbeitnehmer kann eine Vertragsänderung vorschlagen – z.B. eine Gehaltserhöhung oder eine Reduzierung der Arbeitszeiten. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, zuzustimmen. Kommt keine Einigung zustande, bleibt der bestehende Vertrag in Kraft.
UNTERSCHIED ZWISCHEN WEISUNGSRECHT UND VERTRAGSÄNDERUNG
Nicht jede Anpassung ist eine Vertragsänderung. Kleine Änderungen im Aufgabenumfang oder Arbeitsort können durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers abgedeckt sein. Sobald jedoch das Gehalt, die Arbeitszeiten oder die Funktion erheblich betroffen sind, handelt es sich um eine zustimmungspflichtige Vertragsänderung.
WANN IST EINE VERTRAGSÄNDERUNG MISSBRÄUCHLICH?
Eine Vertragsänderung kann missbräuchlich sein, wenn sie:
als Druckmittel zur Erzwingung einer Kündigung verwendet wird
diskriminierend oder belästigend ist
ohne objektiven Grund erfolgt
👉 Unklar über Vertragsänderungen im Arbeitsvertrag?
Jurilo bietet Informationen – strukturiert, neutral und rechtlich fundiert.
👉 Siehe auch: Kündigung durch Arbeitgeber vs. Arbeitnehmer – Schweiz
👉 Verwandt: Befristeter vs. unbefristeter Arbeitsvertrag – Unterschiede
👉 Grundlagen: Arbeitsvertrag Schweiz – Inhalt & rechtliche Grundlagen
FAZIT
Vertragsänderungen sind in der Schweiz möglich, jedoch nur mit Zustimmung beider Parteien oder im Rahmen einer Änderungskündigung. Arbeitgeber sollten Änderungen transparent kommunizieren und schriftlich festhalten. Arbeitnehmer sollten Änderungen sorgfältig prüfen und im Zweifel rechtlichen Rat einholen.
FAQS ZUR VERTRAGSÄNDERUNG: GEHALT, ARBEITSZEITEN, FUNKTION
Kann mein Arbeitgeber einfach mein Gehalt reduzieren?
Nein. Eine Gehaltsreduzierung ist nur mit Ihrer Zustimmung oder im Rahmen einer Änderungskündigung zulässig. Eine einseitige Gehaltskürzung ist ungültig.
Was ist eine Änderungskündigung?
Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber den bestehenden Vertrag kündigt und gleichzeitig einen neuen Vertrag mit geänderten Bedingungen anbietet. Der Arbeitnehmer kann dies akzeptieren oder ablehnen.
Muss eine Vertragsänderung schriftlich erfolgen?
Nicht zwingend, aber aus Beweisgründen wird eine schriftliche Vereinbarung dringend empfohlen – insbesondere bei Änderungen von Gehalt, Arbeitszeiten oder Funktion.
Kann ich eine Vertragsänderung ablehnen?
Ja. Wenn Sie mit der vorgeschlagenen Änderung nicht einverstanden sind, müssen Sie diese nicht annehmen. Der Arbeitgeber kann dann gegebenenfalls eine Änderungskündigung aussprechen.
Was passiert, wenn ich eine Änderungskündigung ablehne?
Dann endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist, vorausgesetzt die Kündigung war rechtmäßig.
Kann mein Arbeitgeber meine Funktion ändern?
Nur mit Ihrer Zustimmung oder im Rahmen einer Änderungskündigung. Kleine Anpassungen im Aufgabenumfang sind zulässig, wenn sie durch das Weisungsrecht abgedeckt sind.
Kann ich meine Arbeitszeiten reduzieren?
Sie können eine Reduzierung beantragen, aber der Arbeitgeber muss dem nicht zustimmen. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit (außer in speziellen Fällen, z.B. Mutterschaft).
Was, wenn ich eine Vertragsänderung unterzeichne, aber später bereue?
Eine unterzeichnete Vertragsänderung ist verbindlich. Ein Rücktritt ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers oder unter besonderen Umständen möglich.
Ist eine mündliche Vertragsänderung gültig?
Ja, mündliche Änderungen sind grundsätzlich gültig. Sie sind jedoch schwer zu beweisen – deshalb sollte jede Änderung schriftlich festgehalten werden.
Kann ich gegen eine missbräuchliche Vertragsänderung vorgehen?
Ja. Wenn die Änderung diskriminierend, belästigend oder ohne objektiven Grund erfolgt, können Sie sich dagegen wehren – z.B. durch Ablehnung, rechtliche Schritte oder Anrufung der Schlichtungsbehörde.