Der Verwaltungsrat (VR) trägt große Verantwortung in einer Schweizer AG (Aktiengesellschaft). Fehler können teuer werden – inhaltlich, finanziell und der Reputation betreffend. Dieser Artikel behandelt die wichtigsten Pflichten.
Lassen Sie rechtliche Fragen (OR, Arbeitsrecht, Steuern) für Ihr Unternehmen jetzt überprüfen – direkt durch unseren digitalen Rechtsassistenten Jurilo.ch/
Sorgfaltspflicht gemäß OR Art. 716a
Der VR muss unternehmerisch umsichtig und gewissenhaft handeln; schlechte Entscheidungen können Haftungsfolgen nach sich ziehen.
Strategische Führung und Aufsicht
· Genehmigung des Geschäftsplans
· Überwachung des Managements während der laufenden Geschäftstätigkeit
· Einrichtung eines Risikomanagements (z. B. Cyber-Risiken, Haftung, Liquidität)
Finanzberichterstattung und Jahresabschluss (Art. 958 ff.)
· Genehmigung, Veröffentlichung oder Prüfpflicht von Jahresabschlüssen und Lageberichten
· Ernennung der Revisoren, wenn erforderlich
Compliance und Ad-hoc Offenlegung
· Einhaltung von Vorschriften wie Datenschutz (DSGVO/DPIA), Wettbewerbsrecht
· Bei börsennotierten AGs, ad-hoc Meldungen bei kursrelevanten Ereignissen
Berichtspflichten und Offenlegung
· Information der Aktionäre (Traktanden der GV, Protokoll)
· Genehmigung des Geschäftsberichts und Kommunikation der AG-Ergebnisse
Haftungsrisiken
· Persönliche Haftung bei Pflichtverletzung, verschärft bei grober Fahrlässigkeit
· Entlastung durch die Aktionärsversammlung ist entscheidend
FAQ
Darf ein Verwaltungsratsmitglied auf Vergütung verzichten?
Ja – jedoch muss die Vergütung transparent und angemessen festgelegt und genehmigt werden.
Muss der VR persönlich involviert sein?
Ja, er hat eine aktive Überwachungs- und Leitungsfunktion – eine Delegation ist möglich, aber die Verantwortung bleibt bestehen.
Lassen Sie rechtliche Fragen (OR, Arbeitsrecht, Steuern) für Ihr Unternehmen jetzt überprüfen – direkt durch unseren digitalen Rechtsassistenten Jurilo