Jurilo von Lawise.ai:
Ein Arbeitszeugnis ist in der Schweiz mehr als nur ein Blatt Papier – es ist ein zentrales Dokument für Ihre berufliche Zukunft. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben, was es enthalten muss und wie Sie eine Korrektur beantragen können. Alles klar, verständlich und praxisnah erklärt.
ANSPRUCH AUF EIN ARBEITSZEUGNIS IN DER SCHWEIZ
Gemäß Art. 330a OR haben Sie als Arbeitnehmer in der Schweiz jederzeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis – unabhängig davon, ob Sie kündigen oder entlassen werden. Dieser Anspruch gilt auch für befristete Verträge, Teilzeitstellen oder während der Probezeit.
Sie können zwischen zwei Arten wählen:
Endzeugnis: Ausgestellt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Zwischenzeugnis: Kann jederzeit während des Arbeitsverhältnisses angefordert werden – z.B. bei einem Wechsel des Vorgesetzten, für eine interne Bewerbung oder bei Unsicherheit über die Leistung.
Wichtig: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ein Zeugnis zu erstellen – Sie benötigen keinen Grund.
WAS MUSS EIN ARBEITSZEUGNIS ENTHALTEN?
Ein vollständiges Arbeitszeugnis in der Schweiz enthält folgende Punkte:
Dauer der Beschäftigung
Position(en) und Hauptaufgaben
Leistung (z.B. Arbeitsqualität, Effizienz, Eigeninitiative)
Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden
Optional: Grund der Beendigung (z.B. auf eigenen Wunsch)
Das Zeugnis muss klar, vollständig und verständlich formuliert sein. Es dürfen keine versteckten Hinweise oder geheimen Codes enthalten sein.
WOHLWOLLEND & WAHRHEITSGEMÄSS – WAS BEDEUTET DAS?
Das Schweizer Arbeitsrecht verlangt, dass ein Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß und gleichzeitig wohlwollend formuliert wird. Das bedeutet:
Es muss korrekte Fakten wiedergeben (z.B. keine übertriebene Lobeshymne bei schlechter Leistung).
Es darf jedoch auch nicht unnötig negativ sein oder die Jobsuche behindern.
Ein Beispiel:
Anstatt "Er war von seinen Aufgaben überfordert" könnte es heißen:
"Er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden."
Dieses Gleichgewicht ist oft heikel – und genau deshalb lohnt sich eine gründliche Überprüfung.
KORREKTUR DES ARBEITSZEUGNISSES: IHRE RECHTE
Wenn Ihr Arbeitszeugnis falsche, unvollständige oder irreführende Angaben enthält, haben Sie das Recht, eine Korrektur zu beantragen. Sie können:
eine Berichtigung verlangen
ein neues Zeugnis anfordern
im Streitfall eine gerichtliche Klärung beantragen
Tipp: Formulieren Sie Ihren Korrekturantrag sachlich und mit Begründung. Beziehen Sie sich auf konkrete Punkte, die Sie anfechten.
FAZIT: ES LOHNT SICH, IHR ARBEITSZEUGNIS ZU ÜBERPRÜFEN
Ein Arbeitszeugnis kann Ihre nächste Position bestimmen. Daher sollten Sie es immer sorgfältig prüfen – insbesondere auf:
Vollständigkeit
klare Aussagen zur Leistung und zum Verhalten
versteckte negative Formulierungen
korrekte Daten und Positionen
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Zeugnis den Anforderungen entspricht, lohnt sich eine professionelle Überprüfung – z.B. durch Jurilo von Lawise.ai.
Begriffe im Überblick:
Arbeitszeugnis Schweiz
Anspruch auf Arbeitszeugnis
Korrektur des Arbeitszeugnisses
wohlwollend wahrheitsgemäß
Quellen:
Art. 330a OR – Obligationenrecht, Anspruch auf Arbeitszeugnis
Bundesgerichtsurteile zur Zeugnissprache und zur Wahrheitspflicht
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FAQ ZU ARBEITSZEUGNISSEN
Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis in der Schweiz?
Ja, gemäß Art. 330a OR haben Sie jederzeit Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis – auch während des Arbeitsverhältnisses.
Was ist der Unterschied zwischen einem Arbeitszeugnis und einer Arbeitsbestätigung?
Ein Arbeitszeugnis enthält Informationen über Leistung und Verhalten, eine Arbeitsbestätigung umfasst nur Dauer und Position – ohne Bewertung.
Wann kann ich ein Zwischenzeugnis anfordern?
Jederzeit – z.B. bei einem Wechsel des Vorgesetzten, für eine interne Bewerbung oder wenn Sie sich über Ihre eigene Beurteilung unsicher sind.
Muss ein Arbeitszeugnis wohlwollend sein?
Ja, es muss wohlwollend und wahrheitsgemäß sein – korrekt, aber ohne unnötige Behinderung der Jobsuche.
Darf der Arbeitgeber negative Punkte erwähnen?
Ja, aber nur wenn sie wahr, relevant und überprüfbar sind – und in objektiver, fairer Sprache formuliert.
Was tun, wenn das Zeugnis fehlerhaft ist?
Sie können eine Korrektur verlangen. Bei Meinungsverschiedenheiten können Sie den Anspruch auch gerichtlich durchsetzen.
Wie lange habe ich, um ein Zeugnis zu korrigieren?
Es gibt keine feste Frist – aber je früher Sie reagieren, desto besser. Nach Jahren kann es schwieriger werden.
Muss der Arbeitgeber den Kündigungsgrund nennen?
Nein, nur wenn Sie es wünschen. Der Grund darf jedoch nicht negativ oder diskriminierend formuliert werden.
Sind geheime Codes in Zeugnissen erlaubt?
Nein, versteckte negative Formulierungen oder Codes sind nicht erlaubt und können angefochten werden.
Kann ich ein gutes Zeugnis verlangen, auch wenn ich entlassen wurde?
Ja – die Entlassung allein rechtfertigt kein schlechtes Zeugnis. Entscheidend ist Leistung und Verhalten.