Jurilo beantwortet arbeitsrechtliche Fragen für HR-Manager: Muss Überstundenvergütung trotz Freistellung von der Arbeit gezahlt werden?

Hiermit beginnen wir mit einer Fragereihe, die uns HR-Manager stellen und die Jurilo für Sie zeit- und kostensparend beantwortet hat.
Wann wird Jurilo auch Ihnen helfen?
Frage
„Muss Überstunden trotz Freistellung ausbezahlt werden?“
Jurilo Antwort
Grundsätzlich gilt Folgendes in Bezug auf die Vergütung von Überstunden während der Freistellung:
1. Die Vergütung von Überstunden durch Freizeit erfordert die Zustimmung des Arbeitnehmers. Diese Zustimmung kann entweder bereits aus dem Arbeitsvertrag selbst (oder daraus als Bestandteil erklärten Personalreglementen) hervorgehen, wenn vereinbart wurde, dass Überstunden mit Freizeit ausgeglichen werden und der Arbeitgeber den Ausgleich anordnen kann, oder aus einer Freistellungsvereinbarung, in der die Vergütung von Überstunden vereinbart wird.
2. Ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers oder ohne eine entsprechende Vereinbarung können Überstunden nicht einfach als ausgeglichen während der Freistellung angesehen werden. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber es einseitig anordnet. In diesem Fall müssen die Überstunden grundsätzlich ausgezahlt werden.
3. Im Falle einer sehr langen Freistellung kann die Ablehnung des Ausgleichs durch den Arbeitnehmer jedoch ein Rechtsmissbrauch sein.
Dies ist eine validierte Antwort - von Streiff von Kaenel

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