Jurilo beantwortet Fragen von Treuhändern: Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

Hiermit starten wir eine Fragereihe, die uns Treuhänder stellen und die Jurilo für Sie zeit- und kostensparend beantwortet hat.

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Frage

"Was sollte alles in einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm enthalten sein?"

Antwort von Jurilo

Ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (EBP) ist ein arbeits- und steuerrechtlich relevantes Instrument, das es Mitarbeitern ermöglicht, sich am Unternehmen zu beteiligen – typischerweise in Form von Aktien, Optionen oder Gewinnbeteiligungen. Damit ein solches Programm rechtlich wirksam und praktikabel ist, sollte es bestimmte Mindestinhalte und rechtliche Anforderungen erfüllen.

Wesentliche Inhalte eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms:

1. Rechtsgrundlage und Form:
- Das Programm sollte schriftlich festgehalten werden, insbesondere wenn es Teil des Arbeitsvertrags oder einer Zusatzvereinbarung ist (Art. 320 Abs. 1 OR).
- Es kann auch in einem Regelwerk geregelt werden, das Bestandteil des Arbeitsverhältnisses wird.

2. Beteiligungsvoraussetzungen:
- Klare Definition, welche Mitarbeiter teilnehmen können (z. B. nach Funktion, Dienstzeit, Leistung).
- Mögliche Bedingungen wie Probezeit, Mindestdauer der Beschäftigung oder Verzicht auf Kündigung.


3. Art der Beteiligung:
- Aktien (mit oder ohne Stimmrecht), Optionen, virtuelle Aktien (Phantom-Aktien), Gewinnbeteiligung usw.
- Bei Optionen: Ausübungsbedingungen, Sperrfristen, Laufzeit, Ausübungspreis.


4. Bewertungsgrundsätze:
- Wie wird der Wert der Beteiligung berechnet? (z. B. Marktwert, Buchwert, Unternehmensbewertung)
- Bei nicht börsennotierten Unternehmen: Bewertungsmethode und Zeitpunkt der Bewertung.

5. Vesting und Sperrfristen:
- Gestaffelte Übertragungszeiten des Eigentums (Vesting).
- Sperrfristen für Verkauf oder Ausübung.

6. Austritt und Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
- Regelung, was mit den Beteiligungen bei Beendigung, Pensionierung, Invalidität oder Tod passiert.
- Rückkaufsrechte oder -pflichten des Unternehmens.

7. Verfall der Beteiligung:
- Bedingungen, unter denen die Beteiligung verfällt (z. B. bei fristloser Kündigung durch den Arbeitgeber gemäß Art. 337 OR).

8. Steuerliche Behandlung:
- Transparenz über steuerliche Konsequenzen für Mitarbeiter (z. B. Besteuerung bei Zuteilung oder Ausübung).
- Hinweis auf Meldepflichten gegenüber Steuerbehörden.

9. Vertraulichkeit und Geheimhaltung:
- Schutz von Geschäftsgeheimnissen, insbesondere bei Kenntnis sensibler Unternehmensdaten.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht:
- Im Allgemeinen Schweizer Recht und Gerichtsstand am Firmensitz des Arbeitgebers oder am Wohnsitz des Mitarbeiters gemäß Art. 34 ZPO.

Rechtlicher Rahmen

- Das EBP darf nicht gegen zwingendes Arbeitsrecht verstoßen (z. B. Gleichbehandlungsgebot, Lohnschutz gemäß Art. 322 OR).
- Es muss eine klare Abgrenzung zwischen Lohnbestandteilen und Beteiligungen geben, insbesondere in Bezug auf Sozialversicherungsbeiträge und Lohnfortzahlungspflichten.
- Bei börsennotierten Unternehmen müssen zusätzliche börsenrechtliche Vorschriften beachtet werden (z. B. Offenlegungspflichten nach Finanzmarktrecht).

Fazit

Ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm sollte sorgfältig gestaltet werden, um arbeitsrechtliche, steuerliche und gesellschaftsrechtliche Risiken zu vermeiden. Es ist ratsam, ein solches Programm in enger Abstimmung mit juristischen und steuerlichen Fachleuten zu entwickeln.

Quellen


- https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377

- Art. 320 Abs. 1 OR
- Art. 322 OR
- Art. 337 OR
- Art. 34 ZPO

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