Jurilo von Lawise.ai:
Eine Konkurrenzklausel in einem Arbeitsvertrag soll verhindern, dass ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit seinem ehemaligen Arbeitgeber konkurriert. Allerdings ist nicht jede Konkurrenzklausel automatisch gültig. In der Schweiz gelten klare gesetzliche Voraussetzungen, damit ein solches Verbot rechtlich durchsetzbar ist. In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine Konkurrenzklausel gültig ist, wann sie nicht gilt und welche Folgen ein Verstoß haben kann.
WAS IST EINE KONKURRENZKLAUSEL IN EINEM ARBEITSVERTRAG?
Eine Konkurrenzklausel ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der sich ein Arbeitnehmer verpflichtet, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Tätigkeit auszuüben, die mit dem ehemaligen Arbeitgeber konkurriert. Sie kann beinhalten, dass der Arbeitnehmer:
kein eigenes konkurrierendes Unternehmen gründet,
nicht für ein konkurrierendes Unternehmen arbeitet,
nicht an einem solchen Unternehmen beteiligt ist.
Rechtsgrundlage:
VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE GÜLTIGE KONKURRENZKLAUSEL
Damit eine Konkurrenzklausel in der Schweiz rechtlich gültig ist, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
1. Schriftliche Vereinbarung
Die Konkurrenzklausel muss schriftlich vereinbart werden. Eine mündliche Vereinbarung ist ungültig (Art. 340 Abs. 1 OR).
2. Zugang zu Geschäftsgeheimnissen oder Kundenstamm
Der Arbeitnehmer muss im Rahmen seiner Arbeit Zugang zum Kundenstamm oder zu Herstellungs- und Geschäftsgeheimnissen erhalten haben (Art. 340 Abs. 2 OR).
Beispiel: Ein Verkaufsleiter mit Zugang zu Preiskalkulationen und Kundenlisten.
3. Erheblicher Schaden für den Arbeitgeber
Die Nutzung dieses Wissens muss in der Lage sein, dem Arbeitgeber erheblichen Schaden zuzufügen. Es reicht nicht aus, dass ein theoretisches Risiko besteht – es muss eine echte Gefahr geben.
4. Angemessene Begrenzung
Das Verbot muss bezüglich Ort, Zeit und Gegenstand angemessen sein (Art. 340a OR). Als Richtlinie:
Maximaldauer von 3 Jahren (längere Dauer nur in Ausnahmefällen)
Geografisch begrenzt auf den Tätigkeitsbereich des Arbeitgebers
Nur auf tatsächlich konkurrierende Tätigkeiten bezogen
WANN IST EINE KONKURRENZKLAUSEL UNGÜLTIG?
Eine Konkurrenzklausel ist ganz oder teilweise ungültig, wenn:
sie nicht schriftlich vereinbart wurde,
der Arbeitnehmer keinen Zugang zu sensiblen Informationen hatte,
sie die wirtschaftliche Entwicklung des Arbeitnehmers unzulässig einschränkt,
sie hinsichtlich Zeit oder Geografie übermäßig ist.
In solchen Fällen kann der Richter das Verbot aufheben oder auf einen zulässigen Umfang reduzieren (Art. 340a Abs. 2 OR).
WANN WIRD EINE GÜLTIGE KONKURRENZKLAUSEL UNWIRKSAM?
Eine gültige Konkurrenzklausel verliert ihre Wirkung, wenn:
der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne berechtigten Anlass des Arbeitnehmers kündigt (Art. 340c Abs. 2 OR),
der Arbeitnehmer aus einem Grund kündigt, der dem Arbeitgeber zuzuschreiben ist (Art. 340c Abs. 2 OR),
der Arbeitgeber kein erhebliches Interesse mehr an der Durchsetzung hat (Art. 340c Abs. 1 OR).
FOLGEN BEI VERLETZUNG EINER KONKURRENZKLAUSEL
Wenn der Arbeitnehmer eine gültige Konkurrenzklausel verletzt, können die folgenden Folgen eintreten:
Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers (Art. 340b OR)
Zahlung einer vertraglichen Strafe, falls vereinbart
Unterlassung zur Behebung des Vertragsverstoßes (falls schriftlich vereinbart)
KONKURRENZKLAUSEL UND WARTZEITENENTSCHÄDIGUNG
Im Gegensatz zu anderen Ländern ist eine Wartzeitenentschädigung in der Schweiz nicht zwingend vorgeschrieben. Ist jedoch keine Entschädigung vorgesehen, wird die Konkurrenzklausel strenger auf Angemessenheit geprüft.
👉 Sind Sie wirklich an Ihre Konkurrenzklausel gebunden?
Jurilo prüft, ob sie gültig oder anfechtbar ist.
👉 Siehe auch: Vertragsänderungen in Arbeitsverträgen – was ist erlaubt?
👉 Verwandte Themen: Kündigung durch Arbeitgeber – Auswirkungen auf die Konkurrenzklausel
👉 Grundlagen: Arbeitsvertrag Schweiz – Inhalt & Verpflichtungen
FAZIT
Eine Konkurrenzklausel ist nur unter klaren gesetzlichen Voraussetzungen gültig. Arbeitgeber sollten das Verbot sorgfältig formulieren und auf einen angemessenen Umfang begrenzen. Arbeitnehmer hingegen sollten sorgfältig prüfen, ob die Bedingungen erfüllt sind, bevor sie unterschreiben – und bei Zweifeln rechtlichen Rat einholen.
FAQ ZUR KONKURRENZKLAUSEL
Muss eine Konkurrenzklausel schriftlich vereinbart werden?
Ja. Eine Konkurrenzklausel ist nur gültig, wenn sie schriftlich abgeschlossen wurde. Eine mündliche Vereinbarung ist rechtlich unwirksam.
Gilt eine Konkurrenzklausel auch für befristete Arbeitsverträge?
Ja, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Vertragsdauer ist für die Gültigkeit irrelevant.
Wie lange darf eine Konkurrenzklausel dauern?
Im Allgemeinen maximal 3 Jahre. Eine längere Dauer ist nur unter besonderen Umständen zulässig und muss gut begründet sein.
Was bedeutet "angemessen" in Bezug auf Ort, Zeit und Gegenstand?
Das Verbot darf den Arbeitnehmer nicht unzumutbar in seiner beruflichen Zukunft einschränken. Es muss auf den Tätigkeitsbereich und die Region des Arbeitgebers begrenzt sein.
Was passiert, wenn die Konkurrenzklausel zu weit gefasst ist?
Der Richter kann das Verbot auf einen zulässigen Umfang reduzieren oder es bei übermäßiger Ausgestaltung ganz aufheben.
Wann wird eine Konkurrenzklausel automatisch unwirksam?
Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne berechtigten Anlass des Arbeitnehmers kündigt oder wenn der Arbeitgeber kein Interesse mehr an der Durchsetzung hat.
Was ist eine Vertragsstrafe im Zusammenhang mit einer Konkurrenzklausel?
Dies ist eine vertraglich vereinbarte Geldstrafe, die der Arbeitnehmer zahlen muss, wenn er das Verbot verletzt. Sie ersetzt jedoch nicht automatisch den Schadensersatz.
Kann der Arbeitgeber zusätzlich zur Vertragsstrafe Schadensersatz verlangen?
Ja, wenn zusätzlicher Schaden entstanden ist, kann der Arbeitgeber zusätzlich zur Strafe Schadensersatz verlangen.
Kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich die konkurrierende Tätigkeit einstelle?
Ja, wenn dies schriftlich vereinbart wurde und die Interessenabwägung es rechtfertigt, kann er eine Unterlassungsklage anstreben.
Was kann ich tun, wenn ich eine Konkurrenzklausel unterschrieben habe, die mich zu sehr einschränkt?
Sie können das Verbot durch ein Gericht überprüfen lassen. Der Richter kann es auf einen angemessenen Umfang reduzieren oder ganz aufheben. Eine rechtliche Beratung wird in diesem Fall empfohlen.