Kündigung während der Probezeit (Schweiz): Was ist erlaubt – und was nicht

Jurilo von Lawise.ai:
Kündigungen während der Probezeit werfen viele Fragen in der Schweiz auf – insbesondere in Bezug auf Krankheit, Kündigungsfristen oder die Zulässigkeit am ersten Arbeitstag. Dieser Artikel erklärt die gesetzlichen Regelungen gemäß OR klar und praktisch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Die Probezeit ist im schweizerischen Arbeitsrecht klar geregelt, wird jedoch oft missverstanden oder in Arbeitsverträgen rechtswidrig verlängert.

DAUER DER PROBEZEIT

Gesetzlich

Die gesetzliche Probezeit beträgt einen Monat ab Beginn der Beschäftigung (Art. 335b Abs. 1 OR).

Vertraglich

Vertraglich kann die Probezeit auf maximal drei Monate verlängert oder auch verkürzt werden – dies muss jedoch schriftlich vereinbart werden (Art. 335b Abs. 2 OR).

KÜNDIGUNGSFRIST WÄHREND DER PROBEZEIT

Gesetzlich

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen beendet werden (Art. 335c Abs. 1 OR).

Vertragliche Abweichungen

Die Kündigungsfrist kann vertraglich verkürzt oder verlängert werden – jedoch nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde (Art. 335c Abs. 2 OR).

WAS GILT FÜR WEN?

Für Arbeitgeber

  • Kündigung während der Probezeit grundsätzlich möglich

  • Kein Schutz bei Krankheit

  • Vorsicht bei diskriminierenden Motiven

Für Arbeitnehmer

  • 7-tägige Kündigungsfrist

  • Kein Kündigungsschutz bei Krankheit

  • Entschädigungsanspruch bei Missbrauch möglich

KÜNDIGUNG BEI KRANKHEIT IN DER PROBEZEIT

Während der Probezeit gilt bei Krankheit keine Schutzfrist. Das bedeutet:
Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis auch während einer Krankheit kündigen – die Kündigung ist gültig (Art. 336c OR gilt erst nach der Probezeit).

MISSBRÄUCHLICHE UND DISKRIMINIERENDE KÜNDIGUNG

Wann eine Kündigung dennoch rechtswidrig ist

Auch während der Probezeit ist eine Kündigung rechtswidrig, wenn sie missbräuchlich oder diskriminierend ist – z. B.:

  • wegen persönlicher Merkmale (z. B. Geschlecht, Religion, Herkunft)

  • weil ein verfassungsrechtliches Recht ausgeübt wurde (z. B. Meinungsfreiheit)

  • um Ansprüche zu vereiteln (z. B. bevorstehende Lohnfortzahlung bei Krankheit)

  • aufgrund von Gewerkschaftsmitgliedschaft oder -aktivität

Solche Kündigungen gelten als missbräuchlich gemäß Art. 336 OR und können zu einer Entschädigung von bis zu 6 Monatslöhnen führen (Art. 336a OR).

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Weitere Informationen zum Thema Kündigungsfrist in der Schweiz

Kündigungen während der Probezeit unterliegen besonderen Regeln. Wie die Kündigungsfristen nach der Probezeit berechnet werden und welche Fristen generell gelten, erfahren Sie hier:

Kündigungsfrist Schweiz: Einfach erklärt inkl. Berechnung & Beispiele


FAQ ZUR KÜNDIGUNG IN DER PROBEZEIT

Ist eine Kündigung am ersten Tag erlaubt?

Ja, eine Kündigung am ersten Arbeitstag ist erlaubt – auch während der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen.

Probezeit verlängern?

Ja, die Probezeit kann vertraglich verlängert werden – jedoch maximal auf 3 Monate und nur, wenn dies schriftlich vereinbart wird (Art. 335b Abs. 2 OR).

Ist eine Kündigung via WhatsApp gültig?

Ja, eine Kündigung via WhatsApp ist formal gültig, jedoch aus Beweisgründen nicht empfohlen.

Gilt die Probezeit auch für Teilzeitstellen?

Ja, die Probezeit gilt unabhängig vom Pensum, also auch für Teilzeit.

Kann die Probezeit aufgrund von Krankheit verlängert werden?

Ja, bei Krankheit wird die Probezeit um die Dauer der Abwesenheit verlängert (Art. 335b Abs. 3 OR).

Ist eine fristlose Kündigung während der Probezeit möglich?

Ja, bei wichtigem Grund ist eine fristlose Kündigung jederzeit möglich (Art. 337 OR).

Gilt die Probezeit auch für befristete Arbeitsverträge?

Ja, auch bei befristeten Verträgen kann eine Probezeit vereinbart werden.

Was passiert, wenn im Vertrag keine Probezeit erwähnt wird?

Dann gilt automatisch die gesetzliche Probezeit von 1 Monat (Art. 335b Abs. 1 OR).

Kann eine Kündigung während der Probezeit angefochten werden?

Ja, wenn sie missbräuchlich ist (z. B. diskriminierend), kann sie angefochten werden (Art. 336 OR).

Gelten für Lehrlinge oder Praktikanten andere Regeln?

Ja, für Lehrlinge gelten besondere Schutzbestimmungen im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes; für Praktikanten hängt es vom Vertragsinhalt ab.

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