Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich - gültig in der Schweiz?

Jurilo von Lawise.ai

In der heutigen digitalen Welt ist es verlockend, eine Kündigung schnell per E-Mail, WhatsApp oder sogar mündlich auszusprechen. Doch was ist rechtlich zulässig? Welche Formvorschriften gelten in der Schweiz? Und welche Risiken bestehen bei einer informellen Kündigung? In diesem Artikel klären wir, ob eine Kündigung per E-Mail oder mündlich gültig ist, wie der Nachweis erbracht werden kann und worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten sollten.

In der Schweiz ist eine Kündigung grundsätzlich auch per E-Mail, WhatsApp oder mündlich möglich. Bestehen jedoch vertragliche Formvorschriften oder Beweisprobleme, ist dies rechtlich riskant oder unwirksam.

FORMVORSCHRIFTEN FÜR KÜNDIGUNG PER E-MAIL, WHATSAPP ODER MÜNDLICH

Gesetzliche Regelung: Einfache Schriftform auf Verlangen

Gemäß Art. 335 Abs. 2 OR kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis grundsätzlich ohne besondere Form gekündigt werden. Das bedeutet: Eine Kündigung ist auch mündlich, per E-Mail oder WhatsApp wirksam – sofern im Arbeitsvertrag keine besondere Form vereinbart wurde.

Allerdings gilt: Wenn die empfangende Partei eine schriftliche Begründung verlangt, muss diese bereitgestellt werden.

Vertraglich Vereinbarte Formvorschriften

In vielen Arbeitsverträgen, Gesamtarbeitsverträgen oder Personalverordnungen ist festgelegt, dass Kündigungen schriftlich zu erfolgen haben. In solchen Fällen ist eine Kündigung per E-Mail oder mündlich unwirksam, wenn die vereinbarte Form nicht eingehalten wird.

Beispiel: Der Arbeitsvertrag besagt "Kündigungen bedürfen der Schriftform". Dann ist eine Kündigung per WhatsApp rechtlich nicht wirksam.

Ob eine Kündigung rechtlich wirksam ist, hängt auch davon ab, wer kündigt und welche Folgen sich daraus ergeben.

→ Kündigung durch Arbeitgeber vs. Arbeitnehmer in der Schweiz

BEWEISPROBLEME BEI KÜNDIGUNG PER E-MAIL, WHATSAPP ODER MÜNDLICH

Wer Muss den Erhalt Nachweisen?

Im Streitfall muss die kündigende Partei nachweisen, dass die Kündigung beim Empfänger eingegangen ist. Bei mündlicher Kündigung oder elektronischen Nachrichten (E-Mail, WhatsApp) ist dies oft schwierig.

Beispiel: Der Arbeitgeber behauptet, per WhatsApp gekündigt zu haben. Der Arbeitnehmer bestreitet den Erhalt. Ohne eindeutigen Nachweis (z.B. Lesebestätigung, Screenshot mit Datum) kann die Kündigung nicht nachgewiesen werden.

Risiko von Missverständnissen

Informelle Kündigungen bergen das Risiko von Missverständnissen:

  • War es wirklich eine Kündigung oder nur eine Drohung?

  • Ab wann läuft die Kündigungsfrist?

  • Wurde die Kündigung überhaupt empfangen?

Solche Unsicherheiten können zu teuren Rechtsstreitigkeiten führen.

Informelle Kündigungen sind besonders heikel in sensiblen Schutzsituationen

→ Kündigung während Schwangerschaft & Mutterschaft – Schutzfrist

Unklarheiten über den Zeitpunkt der Kündigung können auch dazu führen, dass die Kündigungsfrist falsch berechnet wird

→ Kündigungsfrist in der Schweiz – Einfach erklärt

RISIKEN FÜR ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER

Risiken für Arbeitgeber

  • Unwirksame Kündigung aufgrund Nichteinhaltung vertraglicher Formvorschriften

  • Beweisprobleme bei informeller Kündigung

  • Risiko fortgesetzter Gehaltszahlungspflichten, wenn die Kündigung nicht wirksam war

Risiken für Arbeitnehmer

  • Kündigung wird übersehen oder nicht ernst genommen

  • Fristen für RAV-Anmeldung oder neue Jobsuche werden verpasst

  • Kein schriftlicher Nachweis für spätere Streitigkeiten

EMPFEHLUNG: IMMER SCHRIFTLICH KÜNDIGEN

Auch wenn das Gesetz keine schriftliche Form vorschreibt, ist es aus Beweisgründen dringend empfohlen, jede Kündigung schriftlich und mit Unterschrift zu verfassen – idealerweise per Einschreiben. Damit sind der Erhalt und der Inhalt der Kündigung eindeutig dokumentiert.

FAZIT

Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich kann in der Schweiz grundsätzlich gültig sein – jedoch nur, wenn keine vertragliche Schriftform vorgeschrieben ist. In jedem Fall bestehen erhebliche Beweisrisiken. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollte jede Kündigung schriftlich und nachweisbar erfolgen.

👉 Unsicher, ob Ihre Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich gültig ist?

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👉 Siehe auch: Kündigung während Schwangerschaft & Mutterschaft – Schutzfrist
👉 Verwandt: Kündigung nach Konflikt am Arbeitsplatz – Rechtliche Einordnung
👉 Grundlagen: Kündigung durch Arbeitgeber vs. Arbeitnehmer – Schweiz

Quellen

  • Art. 335 OR

  • Art. 11 OR

  • Art. 12 OR

FAQ ZUR KÜNDIGUNG PER E-MAIL, WHATSAPP ODER MÜNDLICH

Ist eine Kündigung per E-Mail in der Schweiz gültig?

Ja, grundsätzlich ist eine Kündigung per E-Mail gültig, solange keine schriftliche Form im Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag vorgeschrieben ist. Allerdings ist dies aus Beweisgründen riskant.

Darf ich per WhatsApp kündigen?

Rechtlich ist dies möglich, wenn keine Formvorschrift besteht. Allerdings ist der Erhalt schwer nachzuweisen, und es besteht ein hohes Risiko von Missverständnissen.

Ist eine mündliche Kündigung erlaubt?

Ja, eine mündliche Kündigung ist grundsätzlich zulässig. Allerdings ist sie sehr schwer nachzuweisen und daher nicht empfehlenswert.

Was passiert, wenn im Arbeitsvertrag "schriftliche Kündigung" steht?

Dann ist eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich unwirksam. Ein unterschriebener, schriftlicher Kündigungsbrief muss persönlich übergeben oder per Post versandt werden.

Wie kann ich den Erhalt einer Kündigung nachweisen?

Die sicherste Methode ist der Versand per Einschreiben. Bei E-Mail oder WhatsApp können Screenshots, Lesebestätigungen oder Zeugen helfen – sind jedoch oft nicht ausreichend.

Was, wenn ich eine Kündigung per WhatsApp nicht gelesen habe?

Wenn Sie die Nachricht nicht gelesen haben und der Erhalt nicht nachgewiesen werden kann, gilt die Kündigung als nicht erfolgt. Der Absender trägt das Risiko.

Kann ich eine Kündigung per E-Mail anfechten?

Ja, wenn die Kündigung gegen vertragliche Formvorschriften verstößt oder der Erhalt nicht nachgewiesen werden kann, kann sie angefochten werden.

Muss ich eine Kündigung schriftlich bestätigen?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, eine Kündigung zu bestätigen. Es kann jedoch sinnvoll sein, den Erhalt zu bestätigen, um Klarheit über Fristen zu schaffen.

Welche ist die beste Form zu kündigen?

Die beste und sicherste Form ist ein schriftlicher Kündigungsbrief mit Unterschrift, der per Einschreiben versandt oder persönlich übergeben wird.

Gilt eine Kündigung per E-Mail auch für befristete Verträge?

Befristete Verträge enden automatisch am vereinbarten Datum. Eine Kündigung ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde – dann gelten die gleichen Formvorschriften wie bei unbefristeten Verträgen.

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