Jurilo von Lawise.ai:
Was passiert mit nicht genutzten Urlaubstagen und Überstunden, wenn das Arbeitsverhältnis endet? In der Schweiz gibt es klare Regeln dafür, was mit nicht genommenem Urlaub und geleisteten Überstunden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschieht. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie Anspruch auf Auszahlung haben, wie die Berechnung funktioniert und worauf Sie achten müssen.
WAS PASSIERT MIT DEM URLAUB BEI KÜNDIGUNG?
Gemäß Art. 329d OR muss der Urlaub grundsätzlich genommen und nicht ausgezahlt werden. Eine Auszahlung ist nur zulässig, wenn der Urlaub nicht mehr genommen werden kann – zum Beispiel, weil das Arbeitsverhältnis endet.
Typische Fälle für eine Auszahlung:
Kündigung mit kurzer Restzeit (z.B. fristlose Entlassung)
Krankheit oder Unfall während der Kündigungsfrist
Der Arbeitgeber verhindert die Urlaubsnahme
Wichtig:
Urlaub wird in Geld ausgeglichen, wenn er bis zum letzten Arbeitstag nicht genommen werden kann. Der Auszahlungsbetrag entspricht dem vollen Gehalt einschließlich Zulagen.
WAS PASSIERT MIT ÜBERSTUNDEN BEI KÜNDIGUNG IN DER SCHWEIZ?
Ausstehende Überstunden müssen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses entweder kompensiert oder ausgezahlt werden – je nach vertraglicher Vereinbarung und betrieblicher Praxis.
Grundsatz gemäß Art. 321c OR:
Überstunden sollten möglichst mit Freizeit von gleicher Dauer kompensiert werden.
Wenn dies nicht möglich ist, besteht Anspruch auf Auszahlung mit einem Lohnzuschlag von 25 %, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Beispiel:
Sie haben 20 Überstunden und können sie vor dem Ausscheiden nicht mehr nehmen. Dann haben Sie Anspruch auf Auszahlung – vorausgesetzt, Sie können sie nachweisen.
URLAUBSZAHLUNG BEI KÜNDIGUNG: SO WIRD ES BERECHNET
Die Berechnung erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Monatsgehalts. Bei unregelmäßigem Einkommen (z.B. Stundenlohn, Schichtzulagen) wird ein Durchschnitt der letzten Monate herangezogen.
Beispielberechnung:
Monatsgehalt: 5.000 CHF
Noch offene Urlaubstage: 5
Tageslohn: 5.000 CHF ÷ 21.75 ≈ 230 CHF
Auszahlung: 5 × 230 CHF = 1.150 CHF
Hinweis: Auch bei Teilzeitarbeit oder Stundenlohn besteht Anspruch auf Auszahlung von nicht genommenem Urlaub.
WAS TUN BEI STREITIGKEITEN ÜBER URLAUB ODER ÜBERSTUNDEN?
Dokumentation ist entscheidend: Bewahren Sie schriftliche Aufzeichnungen über Urlaubs- und Überstundenkonten auf.
Vertrag prüfen: Gibt es eine Regelung für Kompensation oder Auszahlung?
Dialog suchen: Klären Sie Unklarheiten frühzeitig mit dem Arbeitgeber.
Rechtliche Schritte: Bei Uneinigkeit können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen.
FAZIT: URLAUB & ÜBERSTUNDEN BEI KÜNDIGUNG – ES LOHNT SICH, GENAU HINZUSEHEN
Ob bei ordentlicher oder fristloser Kündigung: Offener Urlaub und Überstunden verfallen nicht einfach. Sie haben Anspruch auf Auszahlung, wenn die Inanspruchnahme nicht mehr möglich ist. Achten Sie auf saubere Dokumentation und überprüfen Sie Ihren Gehaltsnachweis sorgfältig – denn dabei geht es oft um mehrere hundert oder tausend Franken.
Quellen:
Art. 329d OR – Urlaubsganspruch
Art. 321c OR – Überstundenregelung
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FAQ ZUM URLAUB & ÜBERSTUNDEN BEI KÜNDIGUNG
Muss der Arbeitgeber Urlaub bei Kündigung auszahlen?
Ja, wenn der Urlaub bis zum Austrittsdatum nicht mehr genommen werden kann, müssen die verbleibenden Urlaubstage ausgezahlt werden.
Kann ich während der Kündigungsfrist noch Urlaub nehmen?
Ja, sofern die Urlaubsnahme betrieblich möglich ist und keine dringenden Gründe dagegen sprechen.
Verfallen meine Urlaubstage, wenn ich sie nicht nehme?
Nein, bei Kündigung muss der nicht genommene Urlaub entweder genommen oder ausgezahlt werden.
Wie wird Urlaub bei Kündigung berechnet?
Die Auszahlung erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Tageslohns einschließlich Zulagen.
Habe ich Anspruch auf Auszahlung von Überstunden bei Kündigung?
Ja, wenn eine Kompensation durch Freizeit nicht mehr möglich ist, müssen Überstunden ausgezahlt werden.
Gibt es einen Zuschlag auf ausgezahlte Überstunden?
Ja, in der Regel ein Zuschlag von 25 %, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde.
Was passiert mit Überstunden bei Kündigung?
Überstunden (mehr als 45/50 Stunden pro Woche) müssen ebenfalls ausgezahlt werden, wenn keine Kompensation durch Freizeit erfolgt.
Kann der Arbeitgeber Urlaub einfach gegen die Kündigungsfrist aufrechnen?
Nur wenn die Urlaubsnahme möglich und zumutbar ist – eine einseitige Anordnung ist nicht immer zulässig.
Was tun, wenn der Arbeitgeber Urlaub oder Überstunden nicht auszahlt?
Machen Sie Ihren Anspruch schriftlich geltend und verfolgten Sie ihn gegebenenfalls rechtlich (z.B. über eine Schlichtungsstelle).
Gilt das auch bei fristloser Kündigung?
Ja, auch bei fristloser Kündigung müssen offene Urlaubstage und Überstunden ausgezahlt werden.