Jurilo von lawise.ai:
Eine missbräuchliche Kündigung tritt in der Schweiz ein, wenn ein Arbeitsverhältnis aus Gründen beendet wird, die gegen Treu und Glauben verstoßen. Obwohl die Kündigung gültig bleibt, kann sie eine Entschädigungspflicht gemäß Art. 336 OR auslösen.
WAS IST EINE MISSBRÄUCHLICHE KÜNDIGUNG IN DER SCHWEIZ?
Eine Kündigung ist missbräuchlich, wenn sie aus Gründen erfolgt, die gegen Treu und Glauben verstoßen – das bedeutet, sie ist nicht objektiv gerechtfertigt oder diskriminierend. Obwohl sie gültig bleibt, kann sie eine Entschädigungspflicht nach sich ziehen.
Eine missbräuchliche Kündigung tritt insbesondere auf, wenn sie auf irrelevanten, diskriminierenden oder persönlich motivierten Gründen basiert.
RECHTSGRUNDLAGE: ART. 336 OR
Die Rechtsgrundlage für die missbräuchliche Kündigung ist in den folgenden Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) zu finden:
Art. 336 OR
Art. 336a OR
Art. 336b OR
TYPLISCHE FÄLLE VON MISSBRÄUCHLICHER KÜNDIGUNG
- Eine Kündigung wegen Krankheit muss von einer Kündigung während der Krankheit (Schutzfrist) gemäß Art. 336c OR unterschieden werden
- Kündigung nach einem Konflikt, ohne objektive Grundlage
- Kündigung, weil der Arbeitnehmer Rechte geltend macht (z.B. Nachzahlung)
- Kündigung aus persönlichen Gründen, die nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun haben (z.B. Religion, politische Meinung)
WANN IST EINE KÜNDIGUNG NICHT MISSBRÄUCHLICH TROTZ EINER STREITIGKEIT?
Wenn der Konflikt die Zusammenarbeit am Arbeitsplatz erheblich beeinträchtigt und der Arbeitgeber dies beweisen kann, ist eine Kündigung zulässig – auch wenn sie nach einem Streit erfolgt.
WELCHE RECHTE HABEN ARBEITNEHMER BEI MISSBRÄUCHLICHER KÜNDIGUNG?
Eine Weiterbeschäftigung kann nicht verlangt werden – die Kündigung bleibt gültig.
- Anspruch auf Entschädigung (bis zu 6 Monatsgehälter)
- Möglichkeit, der Kündigung zu widersprechen
- Recht auf gerichtliche Klärung und Beweiserhebung
Auch bei einer formal korrekten Kündigung kann ein Verstoß gegen Art. 336 OR eine Entschädigungspflicht nach sich ziehen.
ENTSCHÄDIGUNG BEI MISSBRÄUCHLICHER KÜNDIGUNG: HÖHE & BERECHNUNG
- Maximal 6 Monatsgehälter gemäß Art. 336a OR
- Das Gericht entscheidet nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände
- Relevante Faktoren:
- Schwere des Fehlverhaltens des Arbeitgebers
- Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Alter, soziale Situation, Wiedereingliederungsaussichten
- Wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers
FRISTEN UND VERFAHREN: WAS BETROFFENE BEACHTEN MÜSSEN
- Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen – spätestens am Ende der Kündigungsfrist (Art. 336b OR)
- Wenn keine Einigung erzielt wird, muss innerhalb von 180 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses eine Klage eingereicht werden – andernfalls erlischt der Anspruch
ARBEITGEBERPERSPEKTIVE: WIE HR MISSBRÄUCHLICHE KÜNDIGUNGEN VERMEIDEN KANN
- Gründe für die Kündigung dokumentieren
- Konflikte frühzeitig durch Kommunikation lösen
- Keine Kündigung aus emotionalen oder persönlichen Motiven
- Im Zweifel: Rechtsberatung einholen
FAZIT: WANN LOHNT ES SICH, EINE KÜNDIGUNG ZU ÜBERPRÜFEN?
Immer wenn:
- die Kündigung unerwartet oder ohne Begründung erfolgt
- ein Konflikt, Krankheit oder die Geltendmachung von Rechten vorausgingen
- der Verdacht besteht, dass persönliche Merkmale (z.B. Alter, Herkunft) eine Rolle spielten
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FAQ ZUR MISSBRÄUCHLICHEN KÜNDIGUNG
Wann gilt eine Kündigung als missbräuchlich?
Eine Kündigung gilt als missbräuchlich, wenn sie aus einem rechtlich unzulässigen Grund erfolgt, der gegen das Prinzip von Treu und Glauben verstößt. Die relevanten Fälle sind in Art. 336 OR geregelt.
Ist eine missbräuchliche Kündigung automatisch ungültig?
Nein, sie ist gültig – aber der Arbeitgeber schuldet eine Entschädigung.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Bis zu 6 Monatsgehälter – das Gericht entscheidet im Einzelfall.
Was unterscheidet die Schutzfrist bei Krankheit?
Die Schutzfrist macht die Kündigung ungültig; Missbrauch macht sie nur entschädigungspflichtig.
Muss ich die Kündigung sofort anfechten?
Ja, spätestens bis zum Ende der Kündigungsfrist – schriftlich.
Kann ich auch bei befristeten Verträgen Entschädigung verlangen?
Ja, eine missbräuchliche Kündigung ist auch dort möglich und entschädigungspflichtig.
Gilt auch die fristlose Kündigung als missbräuchlich?
Ja, auch eine fristlose Kündigung kann missbräuchlich sein – zusätzlich zu einer möglichen ungerechtfertigten fristlosen Kündigung.
Wer muss beweisen, dass die Kündigung missbräuchlich war?
Der Arbeitnehmer muss den missbräuchlichen Grund glaubhaft machen – z.B. durch Dokumente oder Zeugen.
Kann ich trotz missbräuchlicher Kündigung Arbeitslosengeld erhalten?
Ja, aber bei selbstverschuldeter Kündigung oder fristloser Kündigung ohne Grund kann eine Wartefrist gelten.
Muss der Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben angegeben werden?
Nein, aber auf Anfrage muss der Arbeitgeber den Grund schriftlich mitteilen (Art. 335 Abs. 2 OR).
Kann ich eine Kündigung wegen Schwangerschaft anfechten?
Ja, wenn sie während der Schutzfrist erfolgt, ist sie ungültig – zusätzlich kann sie missbräuchlich sein.
Quellen: