Ein Arbeitnehmer in der Schweiz erhielt von seinem Arbeitgeber einen detaillierten Plan zur Leistungsverbesserung (sog. „Contribution Improvement Plan“). Das Dokument listete angebliche Leistungs- und Verhaltensmängel auf und setzte spezifische Verbesserungsziele fest, die bis zum 30. November 2026 zu erreichen waren.
Er sah sich sofort mit mehreren wichtigen Fragen konfrontiert:
Ist ein solcher Verbesserungsplan rechtlich zulässig?
Muss er diesen unterschreiben?
Könnte das Dokument zur Rechtfertigung einer späteren Kündigung herangezogen werden?
Wie kann er sich gegen unzutreffende Behauptungen wehren?
Was sollte er als Nächstes tun?
Vom Foto zum klaren Massnahmenplan
Der Mitarbeiter fotografierte die entsprechenden Seiten und reichte sie bei Jurilo ein.
Innerhalb weniger Minuten analysierte Jurilo das Dokument auf Basis des Schweizer Arbeitsrechts. Jurilo erklärte, dass ein Arbeitgeber grundsätzlich berechtigt ist, einen Leistungsverbesserungsplan einzuführen, und dass der Plan selbst noch keine Kündigung darstellt. Er könnte jedoch später als Beweismittel dienen, um eine ordentliche Kündigung zu stützen.
Viel wichtiger noch: Jurilo zeigte konkrete Handlungsschritte auf. Dem Arbeitnehmer wurde empfohlen:
jede Anschuldigung sorgfältig zu prüfen,
bei Uneinigkeit mit dem Inhalt die Unterschrift nur als Empfangsbestätigung zu leisten,
eine schriftliche Stellungnahme zu verfassen, um die eigene Position zu dokumentieren,
zu prüfen, ob die gesetzten Ziele realistisch und messbar sind,
ein detailliertes Protokoll über die eigene Arbeit und allfälliges Feedback zu führen,
erforderliche Schulungen oder Unterstützung schriftlich anzufordern,
potenzielle Zeugen und Beweismittel zu sichern.
Zudem erläuterte Jurilo, unter welchen Voraussetzungen eine spätere Kündigung gemäss Art. 336 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) als missbräuchlich eingestuft werden könnte.
Was hätte eine Schweizer Anwältin oder ein Anwalt für Arbeitsrecht gekostet?
Schweizer Anwälte verlangen im Durchschnitt rund CHF 250 bis 350 pro Stunde. Die Durchsicht der Unterlagen, die Beurteilung der rechtlichen Risiken und die Besprechung des weiteren Vorgehens würden realistischerweise zwischen 1,5 und drei Stunden in Anspruch nehmen.
Aufwand | Geschätzte Zeit |
|---|---|
Prüfung der Unterlagen und des Sachverhalts | 30–60 Minuten |
Rechtliche Analyse und Risikobeurteilung | 30–60 Minuten |
Handlungsempfehlungen und Besprechung mit dem Mandanten | 30–60 Minuten |
Total | 1,5–3 Stunden |
Eine traditionelle rechtliche Erstbeurteilung hätte somit schätzungsweise CHF 375 bis 1‘050 gekostet, allfällige Mehrwertsteuer und Auslagen nicht eingerechnet.
Die Analyse durch Jurilo kostete CHF 2.50.
Dies entspricht einer potenziellen Ersparnis von rund CHF 363 bis 1‘038 – oder mehr als 95 % im Vergleich zu den geschätzten Kosten einer juristischen Erstberatung.
Wissen, was zu tun ist
Der grösste Nutzen bestand nicht nur im Verweis auf die Gesetzeslage. Der Arbeitnehmer erhielt Klarheit über seine Position, die potenziellen Risiken und die unmittelbaren Schritte, die er zu seinem Schutz einleiten sollte.
Sollte sich die Situation zu einer Kündigung, einer finanziellen Forderung oder einem Gerichtsverfahren zuspitzen, kann der Beizug einer Anwältin oder eines Anwalts für Arbeitsrecht nach wie vor sinnvoll sein. Doch der Arbeitnehmer geht bestens vorbereitet in diese Beratung – mit bereits sortierten Unterlagen, Beweisen und Fragen. Das spart zusätzlich Zeit und Anwaltskosten.
Dieser Fall zeigt auf, wie Jurilo das Schweizer Arbeitsrecht zugänglicher macht: schnell, strukturiert und fundiert durch die entsprechenden Rechtsquellen.
Der Fall wurde anonymisiert. Die Kostenschätzungen hängen von der Komplexität des Sachverhalts und dem vereinbarten Stundensatz der Anwaltschaft ab. Jurilo bietet rechtliche Informationen und Entscheidungshilfe; komplexe oder streitige Angelegenheiten erfordern unter Umständen weiterhin eine individuelle Beratung durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

