Die fristlose Kündigung ist eine der drastischsten Massnahmen im schweizerischen Arbeitsrecht und führt bei Fehlern oft zu hohen finanziellen Risiken.
WAS BEDEUTET FRISTLOS?
Die fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort, das heisst ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt – das sind Verhaltensweisen oder Umstände, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen (Art. 337 OR).
In vielen Fällen wäre eine ordentliche Kündigung zulässig – jedoch geht die fristlose Kündigung zu weit.
Die fristlose Kündigung ist von Gesetzes wegen an keine Form gebunden und kann auch mündlich ausgesprochen werden, sofern nicht der Arbeitsvertrag oder ein Gesamtarbeitsvertrag gültig eine bestimmte Form vorschreibt. Die gekündigte Partei kann jedoch verlangen, dass die Kündigung schriftlich begründet wird (Art. 337 Abs. 1 OR). Eine schriftliche Begründung ist also auf Verlangen geschuldet, aber keine Voraussetzung für die Gültigkeit der Kündigung.
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RECHTLICHE KONSEQUENZEN FÜR BEIDE PARTEIEN
Für den Arbeitgeber:
Liegt kein wichtiger Grund vor, schuldet er dem Arbeitnehmer den vollen Schadenersatz sowie eine Entschädigung von bis zu 6 Monatslöhnen (Art. 337c OR).
Für den Arbeitnehmer:
Wenn er fristlos und ohne wichtigen Grund kündigt, schuldet er dem Arbeitgeber eine Entschädigung von bis zu ¼ eines Monatslohns sowie zusätzlichen Schadenersatz (Art. 337d OR).
GÜLTIGE GRÜNDE (MIT BEISPIELEN)
Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig – das sind insbesondere schwerwiegende Pflichtverletzungen, die das Vertrauensverhältnis zerstören.
Beispiele:
Diebstahl:
Entnahme von Firmeneigentum, z.B. Bargeld oder Materialien.Vertrauensbruch:
Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen, vorsätzlich falsche Angaben, z.B. bezüglich Spesen oder Arbeitszeiten.Gewalt oder Drohungen:
Körperliche Angriffe oder ernsthafte Drohungen gegen Kollegen oder Vorgesetzte.Arbeitsverweigerung:
Mehrfache, unberechtigte Verweigerung der Arbeit oder Befolgung von Anweisungen.Unentschuldigtes Fehlen:
Mehrere Tage unentschuldigt nicht zur Arbeit erscheinen, ohne Benachrichtigung oder triftigen Grund.
Wichtig: Der Grund muss so gravierend sein, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für die kündigende Partei unzumutbar ist (Art. 337 OR).
UNGÜLTIGE GRÜNDE
Nicht jeder Fehltritt rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Häufige ungültige Gründe und Fehler des Arbeitgebers:
Kleinere Vergehen:
Kleine Verfehlungen wie einmaliges Zuspätkommen oder ein unhöflicher Ton reichen nicht aus.Keine vorherige Abmahnung:
Bei weniger schwerwiegenden Pflichtverletzungen ist in der Regel eine Abmahnung erforderlich, bevor eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird.Verzögerte Reaktion:
Die Kündigung muss unverzüglich nach Kenntnis des Sachverhalts ausgesprochen werden, nach der Rechtsprechung in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen. Wer zuwartet, verwirkt das Recht zur fristlosen Kündigung.Unklare Beweise:
Ohne klare Beweise (z.B. bei Verdacht auf Diebstahl) ist eine fristlose Kündigung riskant.Persönliche Antipathie oder Konflikte:
Teamkonflikte oder Meinungsverschiedenheiten sind keine ausreichenden Gründe.Kündigung aus Rache oder zur Vermeidung von Ansprüchen:
Solche Kündigungen gelten als missbräuchlich (Art. 336 OR) und können zu Entschädigungsansprüchen führen.
Fazit: Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden, eindeutig nachweisbaren Vorfällen zulässig – andernfalls können rechtliche und finanzielle Konsequenzen folgen.
KONSEQUENZEN EINER UNRECHTMÄSSIGEN FRISTLOSEN KÜNDIGUNG
Erfolgt eine fristlose Kündigung ohne wichtigen Grund, ist sie ungerechtfertigt – mit klaren finanziellen Konsequenzen für den Arbeitgeber:
1. Nachzahlung (Schadensersatz)
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf das Gehalt, das er erhalten hätte, wenn das Arbeitsverhältnis mit ordentlicher Kündigung beendet worden wäre.
(Art. 337c Abs. 1 OR)
Folgendes wird angerechnet:
Was der Arbeitnehmer durch neue Anstellung verdient hat
Was er absichtlich nicht verdient hat
Was er durch die Kündigung erspart hat
2. Entschädigung (Strafzahlung)
Zusätzlich kann das Gericht dem Arbeitnehmer eine Entschädigung zusprechen – bis zu 6 Monatslöhne.
(Art. 337c Abs. 3 OR)
Diese Entschädigung ist:
nicht abhängig von tatsächlichem Schaden
eine Art Strafe für den Arbeitgeber
abhängig von Faktoren wie Dauer des Arbeitsverhältnisses, Schwere der Persönlichkeitsverletzung, wirtschaftlicher Lage, etc.
Wichtig:
Beide Ansprüche – Nachzahlung und Entschädigung – müssen gerichtlich geltend gemacht werden.
Die Entschädigung ist ebenfalls pfändbar.
Fazit: Eine unrechtmässige fristlose Kündigung kann für den Arbeitgeber teuer werden.
Jurilo bewertet fristlose Kündigungen realistisch nach schweizerischem OR.
SOFORTIGE SCHRITTE FÜR GEKÜNDIGTE ARBEITNEHMER
Wurde Ihnen fristlos gekündigt, sichern drei Schritte Ihre Position:
Kündigung rasch prüfen lassen: Fehlt ein wichtiger Grund, bleibt die Kündigung zwar wirksam, löst aber Ansprüche gegen den Arbeitgeber aus (Art. 337c OR).
Ansprüche schriftlich geltend machen: den Lohn, den Sie bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder bis zum Ende eines befristeten Vertrags verdient hätten, abzüglich dessen, was Sie infolge der Beendigung eingespart oder anderweitig verdient haben (Art. 337c Abs. 1 und 2 OR), sowie gegebenenfalls eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen (Art. 337c Abs. 3 OR).
Beweise sichern: Kündigungsschreiben, allfällige Abmahnungen, Arbeitsvertrag und die Korrespondenz zum Vorfall.
FAQ ZUR FRISTLOSEN KÜNDIGUNG
Ist eine Abmahnung notwendig?
Ja, bei weniger schweren Verstössen ist in der Regel eine Abmahnung erforderlich, bevor eine fristlose Kündigung erfolgt.
Beweislast?
Die kündigende Partei muss den wichtigen Grund nachweisen – in der Regel der Arbeitgeber.
Ist eine fristlose Kündigung während einer Krankheit zulässig?
Ja, Schutzfristen gelten nur für ordentliche Kündigungen – nicht für die fristlose Kündigung.
Gilt die Schutzfrist nach Art. 336c OR auch für die fristlose Kündigung?
Nein, Schutzfristen gelten nicht für die fristlose Kündigung.
Wann liegt ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor?
Wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist – z.B. bei Diebstahl oder Gewalt.
Wie schnell muss die fristlose Kündigung ausgesprochen werden?
Unverzüglich – in der Regel innerhalb weniger Tage nach Kenntnisnahme des Vorfalls.
Was sind die Folgen einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung?
Nachzahlung plus mögliche Entschädigung von bis zu 6 Monatslöhnen.
Muss die fristlose Kündigung schriftlich erfolgen?
Nur auf Verlangen der anderen Partei – ansonsten ist auch mündliche Kündigung gültig (Art. 337 Abs. 1 OR).
Kann der Arbeitnehmer ebenfalls fristlos kündigen?
Ja, auch der Arbeitnehmer kann fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

