Kündigungen während der Probezeit werfen viele Fragen in der Schweiz auf – insbesondere in Bezug auf Krankheit, Kündigungsfristen oder die Zulässigkeit am ersten Arbeitstag. Dieser Artikel erklärt die gesetzlichen Regelungen gemäss OR klar und praktisch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Die Probezeit ist im schweizerischen Arbeitsrecht klar geregelt, wird jedoch oft missverstanden oder in Arbeitsverträgen rechtswidrig verlängert.
DAUER DER PROBEZEIT
Gesetzlich
Die gesetzliche Probezeit beträgt einen Monat ab Beginn der Beschäftigung (Art. 335b Abs. 1 OR).
Vertraglich
Vertraglich kann die Probezeit auf maximal drei Monate verlängert oder auch verkürzt werden – dies muss jedoch schriftlich vereinbart werden (Art. 335b Abs. 2 OR).
KÜNDIGUNGSFRIST WÄHREND DER PROBEZEIT
Gesetzlich
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen beendet werden (Art. 335c Abs. 1 OR).
Vertragliche Abweichungen
Die Kündigungsfrist kann vertraglich verkürzt oder verlängert werden – jedoch nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde (Art. 335c Abs. 2 OR).
WAS GILT FÜR WEN?
Für Arbeitgeber
Kündigung während der Probezeit grundsätzlich möglich
Kein Schutz bei Krankheit
Vorsicht bei diskriminierenden Motiven
Für Arbeitnehmer
7-tägige Kündigungsfrist
Kein Kündigungsschutz bei Krankheit
Entschädigungsanspruch bei Missbrauch möglich
Ist ein Kündigungsgrund erforderlich?
Nein. Während der Probezeit muss, wie bei jeder ordentlichen Kündigung, kein Grund angegeben werden. Auf Verlangen muss die kündigende Partei die Kündigung jedoch schriftlich begründen (Art. 335 Abs. 2 OR), und die Regeln zur missbräuchlichen Kündigung gelten auch in der Probezeit (Art. 336 OR). Unterbleibt die Begründung, ist die Kündigung deswegen nicht ungültig.
KÜNDIGUNG BEI KRANKHEIT IN DER PROBEZEIT
Während der Probezeit gilt bei Krankheit keine Schutzfrist. Das bedeutet:
Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis auch während einer Krankheit kündigen – die Kündigung ist gültig (Art. 336c OR gilt erst nach der Probezeit).
Davon zu unterscheiden ist die Lohnfortzahlung bei Krankheit: Der Arbeitgeber schuldet den Lohn für eine beschränkte Zeit, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde (Art. 324a Abs. 1 OR). Ob ein unbefristeter Vertrag schon in den ersten drei Monaten als «für mehr als drei Monate eingegangen» gilt, ist umstritten: Ein Teil der Lehre bejaht dies, die Praxis wendet meist eine Wartefrist von drei Monaten an. In der Praxis bestimmen deshalb häufig der Arbeitsvertrag, ein Gesamtarbeitsvertrag oder eine Krankentaggeldversicherung, was in dieser Zeit bezahlt wird (Art. 324a Abs. 4 OR). Unbestritten ist: Besteht der Anspruch, umfasst er im ersten Dienstjahr drei Wochen (Art. 324a Abs. 2 OR); danach gilt die Berner, Basler oder Zürcher Skala, je nachdem, welche das zuständige Gericht anwendet.
MISSBRÄUCHLICHE UND DISKRIMINIERENDE KÜNDIGUNG
Wann eine Kündigung dennoch rechtswidrig ist
Auch während der Probezeit ist eine Kündigung rechtswidrig, wenn sie missbräuchlich oder diskriminierend ist – z. B.:
wegen persönlicher Merkmale (z. B. Geschlecht, Religion, Herkunft)
weil ein verfassungsrechtliches Recht ausgeübt wurde (z. B. Meinungsfreiheit)
um Ansprüche zu vereiteln (z. B. bevorstehende Lohnfortzahlung bei Krankheit)
aufgrund von Gewerkschaftsmitgliedschaft oder -aktivität
Solche Kündigungen gelten als missbräuchlich gemäss Art. 336 OR und können zu einer Entschädigung von bis zu 6 Monatslöhnen führen (Art. 336a OR).
Unsicher, ob eine Kündigung während der Probezeit rechtmässig ist?
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Weitere Informationen zum Thema Kündigungsfrist in der Schweiz
Kündigungen während der Probezeit unterliegen besonderen Regeln. Wie die Kündigungsfristen nach der Probezeit berechnet werden und welche Fristen generell gelten, erfahren Sie hier:
→ Kündigungsfrist Schweiz: Einfach erklärt inkl. Berechnung & Beispiele
FAQ ZUR KÜNDIGUNG IN DER PROBEZEIT
Ist eine Kündigung am ersten Tag erlaubt?
Ja, eine Kündigung am ersten Arbeitstag ist erlaubt – auch während der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen.
Probezeit verlängern?
Ja, die Probezeit kann vertraglich verlängert werden – jedoch maximal auf 3 Monate und nur, wenn dies schriftlich vereinbart wird (Art. 335b Abs. 2 OR).
Ist eine Kündigung via WhatsApp gültig?
Ja, eine Kündigung via WhatsApp ist formal gültig, jedoch aus Beweisgründen nicht empfohlen.
Gilt die Probezeit auch für Teilzeitstellen?
Ja, die Probezeit gilt unabhängig vom Pensum, also auch für Teilzeit.
Kann die Probezeit aufgrund von Krankheit verlängert werden?
Ja, bei Krankheit wird die Probezeit um die Dauer der Abwesenheit verlängert (Art. 335b Abs. 3 OR).
Ist eine fristlose Kündigung während der Probezeit möglich?
Ja, bei wichtigem Grund ist eine fristlose Kündigung jederzeit möglich (Art. 337 OR).
Gilt die Probezeit auch für befristete Arbeitsverträge?
Ja, auch bei befristeten Verträgen kann eine Probezeit vereinbart werden.
Was passiert, wenn im Vertrag keine Probezeit erwähnt wird?
Dann gilt automatisch die gesetzliche Probezeit von 1 Monat (Art. 335b Abs. 1 OR).
Kann eine Kündigung während der Probezeit angefochten werden?
Ja, wenn sie missbräuchlich ist (z. B. diskriminierend), kann sie angefochten werden (Art. 336 OR).
Gelten für Lehrlinge oder Praktikanten andere Regeln?
Ja, für Lehrlinge gelten besondere Schutzbestimmungen im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes; für Praktikanten hängt es vom Vertragsinhalt ab.

