Ein Mandant stellte uns eine sehr spezifische Frage:
Werden im Kanton Zürich Pensionskasseneinkäufe von bis zu CHF 12'000 pro Jahr noch toleriert, wenn innerhalb der dreijährigen Sperrfrist ein Kapitalbezug erfolgt?
Wir haben eine spezialisierte Steuerrechtskanzlei gebeten, die Antwort von Jurilo zu prüfen. Ihr Urteil: ausdrückliches Lob für Jurilo.
Die allgemeine steuerliche Regel ist klar: Folgt auf einen Pensionskasseneinkauf innerhalb von drei Jahren ein Kapitalbezug, wird der Steuerabzug in der Regel nicht zugelassen. Das Bundesgericht wendet hierbei eine strenge Praxis an.
Das entscheidende Detail ist jedoch spezifisch für Zürich: Aus veranlagungstechnischen Gründen werden jährliche Einkäufe von bis zu CHF 12'000 in der Regel nicht aufgerechnet. Entscheidend ist, dass es sich hierbei nicht um einen Freibetrag handelt. Übersteigt ein Einkauf CHF 12'000 und erfolgt innerhalb von drei Jahren ein Kapitalbezug, kann der gesamte Einkaufsbetrag steuerlich aufgerechnet werden.
Die Steuerexperten bestätigten die rechtliche Analyse und hoben insbesondere hervor, dass Jurilo diese zürichspezifische Praxis inklusive der relevanten Quellen identifiziert hatte.
Sie testen derzeit andere juristische KI-Tools, die das Drei- bis Zehnfache kosten. Keines davon hatte diesen entscheidenden Punkt hervorgehoben, es sei denn, es wurde gezielt danach gefragt und die Quelle vorgegeben.
Ihr Fazit: „Hervorragende Antwort von Jurilo. Gratulation.“
Genau dafür bauen wir Jurilo: Nicht nur für allgemeine Antworten, sondern für die Details, auf die es ankommt – quellenbasiert, überprüfbar und in Sekundenschnelle verfügbar.

