Die Probezeit ist eine wichtige Phase des Arbeitsverhältnisses – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Doch was sollte bei einer Kündigung während dieser Zeit beachtet werden? Hier finden Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Regeln und Rechte gemäß Schweizerischem Obligationenrecht (OR).
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1. Wie lange dauert die Probezeit?
Die gesetzliche Dauer beträgt 1 Monat (§Art. 335b OR), sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Sie darf 3 Monate nicht überschreiten.
2. Kündigungsfrist während der Probezeit
Die Kündigung kann mit einer Frist von 7 Kalendertagen erfolgen. Dies gilt für beide Parteien.
3. Ist ein Kündigungsgrund erforderlich?
Nein – während der Probezeit ist die Kündigung ohne Begründung zulässig. Dennoch gelten die Regeln gegen missbräuchliche Kündigungen (§ Art. 336 OR).
4. Was passiert bei Krankheit oder Unfall?
Der Kündigungsschutz greift nicht. Es kann jedoch ein Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen, abhängig von der Vertragsdauer und der geltenden Skala (Bern, Basel, Zürich).
5. Tipps für eine faire Trennung
Auch während der Probezeit sollte die Kündigung schriftlich und sachlich erfolgen. Mit Jurilo erhalten Sie rechtssichere Vorlagen und geprüfte Antworten in Sekundenschnelle.
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